Was dann?

Gestern bin ich nach langer Zeit endlich mal wieder zum „Offline“-Skatspielen gekommen. Es war eine sehr schöne Runde, auch wenn uns die Hitze nicht gerade zu einem konzentrierten Spiel verleitet hat.

In einem Spiel reize ich ein nettes Spiel ohne 3 bis 36. Ich finde den Kreuz Buben, was mich zum Grand zwingt. Ich war nicht in Vorhand und hatte nur eine lange Farbe in der Beikarte. Ich kann also nur gewinnen, wenn die beiden Bauern verteilt sind (oder einer meiner beiden Mitspieler blank in meine lange Farbe aufspielt, auf so einen Fehler durfte ich aber nicht setzen).

Ich hatte Glück, die beiden Bauern lagen verteilt und ich spielte meine Gegenspieler sogar Schneider. Und mehr als Glück war es nicht, das Spiel war so nicht geplant gewesen und eine Alternative zum Grand gab es nicht. Immerhin durfte ich aufgrund der Reizung darauf hoffen, dass einer der Mitspieler „ohne zwei“ gereizt hat.

Es war wohl die Hitze, die anschließend zu diesem wahrhaft geistreichen Dialog zur Spielanalyse führte:

Mitspieler: „Und was hättest Du gemacht, wenn die Bauern nicht verteilt gewesen wären?“
Ich: „Dann hätte ich das Spiel verloren.“

Na, damit war doch alles gesagt.

Da waren’s nur noch neun

Interessanter Streitfall: Ein Spieler reizt bis 44 und sagt dann Pik Hand an. Er reizte ohne zwei. Jetzt wird festgestellt, dass drei Karten im Skat liegen. Einer der Gegenspieler hat nur neun Karten auf der Hand, die beiden anderen Spieler haben die richtige Anzahl an Karten.

Zunächst einmal ist festzustellen, dass das Spiel nicht neu gegeben wird. ISkO 3.2.9:

Wurden die Karten vergeben, indem sie zahlenmäßig ungleich verteilt sind, ist nur dann noch einmal zu geben, wenn die Beanstandung vor Beendigung des Reizens erfolgte oder wenn beide Parteien eine fehlerhafte Kartenzahl haben […].

Da das Reizen bereits beendet ist, wird nicht neu gegeben. Dadurch, dass der Alleinspieler die richtige Anzahl an Karten hat, gewinnt er damit automatisch sein Spiel. Daran ändern auch die drei Karten im Skat nichts.

Eine der drei Karten im Skat ist der Kreuz Bube. Der Alleinspieler hat sich also eigentlich überreizt.

Das Internationale Skatgericht hat in einem vergleichbaren Fall entschieden, dass die drei Karten im Skat für die Spielbewertung gar nicht herangezogen werden sollen. Denn sonst müsste man ja insgesamt 13 Karten für die Spielbewertung berücksichtigen. Es bleibt also bei den 10 Handkarten des Alleinspielers und damit bei einem „ohne 2 Hand 3 Spiel 4“-Spiel, das nicht überreizt ist.

 

Das überreizte Handspiel

Interessante Anfrage, die uns einmal kreuz und quer durch die Skatordnung führt:

Ein Spieler reizte bis 72 und spielt Pik Hand. Er hatte „ohne 5“ gereizt (ohne 5 Spiel 6 Hand 7 mal Pik = 77). Gleich im ersten Stich bediente ein Gegenspieler falsch, was im dritten Stich bemerkt wurde. Der Kreuz Bube lag im Skat. Wie ist das Spiel abzurechnen?

Zunächst einmal beendet der Regelverstoß das Spiel gemäß ISkO 4.2.3:

Hat jemand eine ausgespielte Farbe oder geforderten Trumpf nicht bedient, obwohl es möglich war ist das Spiel sofort beendet und nach den Bestimmungen 4.1.3 bis 4.1.6 zu entscheiden. Wird Weiterspielen verlangt, ist der Fehler zu berichtigen.

Durch den Kreuz Buben hätte der Alleinspieler sein Spiel aber verloren, denn „Mit 1 Spiel 2 Hand 3 mal Pik = 33“. Der Reizwert ist damit kleiner als der Spielwert. ISkO 5.4.2:

Erreicht ein Handspiel den gebotenen oder gehaltenen Reizwert nicht, weil ein Spitzentrumpf im Skat lag, hat sich der Alleinspieler überreizt und somit das Spiel auch dann verloren, wenn von ihm mehr als 60 Augen eingebracht worden sind. Es ist das Vielfache des Grundwertes des angesagten Spiels zu berechnen, dass der Reizwert mindestens eingestellt wird.

[…]

Nun wurde der Regelverstoß aber bereits im ersten Stich begangen, die Gegenspieler waren zu diesem Zeitpunkt aber noch Schwarz. Das spielt eigentlich keine Rolle, denn durch den Regelverstoß gewinnt der Alleinspieler das Spiel eigentlich nur in der Stufe einfach, also nicht Schneider oder Schwarz. Das steht in ISkO 4.1.4:

Hat jemand vor der Spielentscheidung unberechtigt ausgespielt oder einen anderen Regelverstoß begangen, ist das Spiel für die schuldige Partei in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz) verloren.

Aber: Es gibt da noch ISkO 4.1.5:

Ist der Alleinspieler gezwungen, eine höhere Gewinnstufe zu erreichen, muss ihm bei unberechtigtem Ausspielen oder einem anderen Regelverstoß der Gegenpartei die fällige Gewinnstufe ausnahmsweise zuerkannt werden, sofern diese noch nicht von den Gegenspielern erreicht wurde (siehe aber 5.4.3).

Somit könnte man dem Spieler die Stufe „Schwarz“ zurechnen. Es gibt aber noch ISkO 5.4.3:

Ein überreiztes Spiel, bei dem das Erreichen einer erforderlichen höheren Gewinnstufe für den Alleinspieler vor dem ersten Stich auch theoretisch ausgeschlossen ist -zum Beispiel Schwarz im Handspiel ohne 1 Spitze-, kann nicht durch Regelverstoß der Gegenpartei gewonnen werden.

Nun ist es tatsächlich theoretisch ausgeschlossen, dass der Alleinspieler sein Spiel regulär in der Stufe „Schwarz“ gewonnen hätte, denn auch wenn der Kreuz Bube im Skat lag waren die anderen Spitzentrümpfe bei den Gegenspielern, somit wären diese bei regulärem Spielverlauf niemals Schwarz geworden.

Das spielt hier aber keine Rolle, denn selbst wenn man dem Alleinspieler die Stufe „Schwarz“ zuerkennen würde, hätte er sich immernoch überreizt. „Mit 1 Spiel 2 Hand 3 Schneider 4 Schwarz 5 mal Pik = 55“ ist immernoch unter dem Reizwert 72.

Der Alleinspieler hat sein Spiel also verloren, da er sich überreizt hat. Wie wird das Spiel nun abgerechnet? Das steht in ISkO 5.4.1:

Bei einem überreizten Spiel mit Skataufnahme muss das Vielfache des Grundwertes des angesagten Spiels berechnet werden, damit der Reizwert mindestens erreicht wird. In die Spielliste ist neben dem Grundwert und den Spitzen „überreizt“ einzutragen, wenn ein Spielwert nicht möglich ist.

Das Spiel zählt also „Mit 1 Spiel 2 Hand 3 überreizt 7 (denn erst 7 mal 11 ist größer oder gleich 72) verloren 14 mal Pik“ abgerechnet und schlägt damit für den Alleinspieler mit minus 154 Punkten zu Buche.