Pech gehabt. Da hat ein Spieler bei einem Turnier ein Bombenblatt auf der Hand. Er bekommt das Spiel, lässt den Skat unbesehen liegen und sagt „Grand, Schneider angesagt“ an. Die Gegenspieler machen 20 Augen.
Die Ansage „Schneider angesagt“ ist nur bei vorherigen Handspielen möglich (ISkO 5.2.1). Den Skat hat der Spieler zwar nicht angesehen, er hat es aber versäumt, das Handspiel auch anzusagen. Damit wird die Stufe auch nicht gewertet. In ISkO 3.4.1 heißt es dazu:
[Die Spielansage] muss vollständig sein, d.h. auch ein Hand- oder Ouvertspiel muss angesagt werden, wenn es als Berechnungsstufe gewertet werden soll.
Da also kein Handspiel vorliegt, ist auch die Ansage „Schneider angesagt“ ungültig und wird nicht gewertet.
Jetzt könnte man argumentieren, dass der Alleinspieler sein Spiel wegen der ungültigen Spielansage automatisch verloren hat. Das ist aber nicht der Fall. ISkO 3.4.4:
Eine Spielansage ist ungültig, wenn sie in einem für alle Mitspieler erkennbaren Widerspruch zu grundlegenden Spielbedingungen steht. Darunter fallen die Ansage eines Handspiels, von offenen Farbspielen, Grand ouvert und Gewinnstufen jeweils nach Skataufnahme. […]
Und weiter in ISkO 3.4.5:
Eine ungültige Spielansage – nicht strafbar – ist sofort zu korrigieren. Dabei muss das angesagte Spiel innerhalb derselben Spielgattung/Farbe erhalten bleiben.
Ausschlaggebend ist hierbei das „nicht strafbar“.
Angenommen, die Gegenspieler wären aus dem Schneider gekommen. Sie hätten sich dann auch nicht darauf berufen können, dass der Alleinspieler Schneider angesagt hat. Denn wenn die Stufe wie oben beschrieben nicht gewertet wird, dann gilt das natürlich auch für die Gegenspieler.
Der Alleinspieler gewinnt also seinen Grand, nicht Hand und nicht Schneider angesagt.