Neulich wurde mir ein interessanter Fall geschildert. Auf den ersten Blick ist dieser auch ganz einfach zu entscheiden. Aber der hat es ganz schön in sich.
Die Gegenspieler haben 10 Augen in ihren Stichen, als ein Gegenspieler seine Karten offen auf den Tisch legt und das Spiel aufgibt. Der Alleinspieler reklamiert nun, dass die Gegenspieler Schneider sind und das Spiel entsprechend zu werten ist. Die Gegenspieler argumentieren, dass der Schneider erspielt werden muss. Wenn der Alleinspieler also die Stufe Schneider gewertet haben möchte, dann muss der Gegenspieler seine Karten wieder aufnehmen und das Spiel muss fortgesetzt werden.
Wer hat recht?
Auf den ersten Blick die Gegenspieler. Bei so ziemlich allen Regelverstößen, die ein Gegenspieler begehen kann (z.B. falsch Bedienen, falsches Ausspiel) muss der Schneider explizit erspielt werden. Und ISkO 4.3.3 beschreibt dementsprechend genau die geschilderte Situation:
Alle Spiele sind beendet, sobald einer der Gegenpartei das Spiel aufgibt; die Bestimmungen > 4.1.3 bis 4.1.6 gelten entsprechend (gemeinsame Haftung).
In ISkO 4.1.4 steht schließlich, dass der Schneider erspielt werden muss:
Hat jemand vor der Spielentscheidung unberechtigt ausgespielt oder einen anderen Regelverstoß begangen, ist das Spiel für die schuldige Partei in der Stufe einfach (nicht Schneider oder Schwarz) verloren.
Überraschenderweise hat aber hier der Alleinspieler recht. Das Spiel muss in der Stufe „Schneider“ abgerechnet werden. Und hätten die Gegenspieler noch keinen einzigen Stich, hätte es auch in der Stufe „Schwarz“ abgerechnet werden müssen.
ISkO 4.3.3 kann hier gar nicht angewendet werden, denn der Gegenspieler hat ja nicht nur das Spiel aufgegeben, sondern er hat auch noch seine Karten offen hingeworfen. Und damit greift ISkO 4.3.6:
Offenes Hinwerfen der Karten beendet das Spiel für die betreffende Partei mit den von ihr bis dahin eingebrachten Augen […].
Schaut man sich die Entscheidungssammlung des Internationalen Skatgerichts zur ISkO 4.3.3 und ISkO 4.3.6 an, so wird der Unterschied zwischen den beiden Regeln deutlich. Zu ISkO 4.3.3 gibt es genau ein einziges Fallbeispiel, in dem einer der Gegenspieler ein offenes Nullspiel aufgibt. Das oben beschriebene Beispiel findet sich fast identisch als Fallbeispiel zur ISkO 4.3.6 und wurde entsprechend zu Gunsten des Alleinspielers entschieden.
Möchte einer der Gegenspieler zur Spielabkürzung das Spiel aufgeben, sollten die Gegenspieler also entweder bereits aus dem Schneider sein oder der Gegenspieler sollte seine Spielaufgabe ansagen, ohne seine Karten zu zeigen.