Spielfehler: Absicht oder Versehen?

Neulich wurde ich bei einem Skatturnier Zeuge über eine Streitigkeit am Nachbartisch. Ein Spieler hatte den Schiedsrichter gerufen, da er seinem Mitspieler vorsätzliches Falschspiel unterstellte.

Die beiden Spieler waren Gegenspieler und der Beschwerdeführer hat dem beschuldigten Spieler vorgeworfen, durch absichtlich schlechtes Spiel das Spiel des Alleinspielers gewonnen zu haben. Im Endspiel hat der Spieler seinem Partner nur einen König zugegeben, obwohl er noch ein Ass gehabt hätte, das er stattdessen hätte schmieren können. Die Gegenspieler hatten am Ende 56 Augen in ihren Stichen, mit dem Ass hätten sie das Spiel gewonnen.

Der Beschuldigte räumte den Spielfehler ein, bestritt aber die Absicht. Er hatte sich verzählt und war daher der Meinung, das Ass würde zum Spielsieg nicht ausreichen, er hatte das Ass daher nicht gelegt, da er damit ggf. noch einen Stich hätte machen können.

Erschwerend kam hinzu, dass sowohl der Alleinspieler als auch der beschuldigte Gegenspieler Mitglied im selben Skatverein waren.

Der Beschwerdeführer hat nun verlangt, dass der Alleinspieler sein Spiel als verloren abgeschrieben bekommt und der Gegenspieler zudem verwarnt wird.

Der herbeigerufene Schiedsrichter hat die Beschwerde verworfen. Er hat auch keine Verwarnung ausgesprochen.

Meiner Meinung nach war das die einzig richtige Entscheidung. Der Alleinspieler kann kaum für das schlechte Gegenspiel der Gegenspieler verantwortlich gemacht werden, unabhängig davon ob das schlechte Spiel Absicht war oder nicht. Beide Gegenspieler haften gleichermaßen für die Handlungen des anderen Spielers. ISkO 3.5.2:

Jeder einzelne der Gegenpartei ist gleichermaßen am Erfolg wie Misserfolg der Gegenspieler beteiligt. Es haften demnach auch alle gemeinsam für die Folge von Regelverstößen im Gegenspiel oder Spielaufgabe.

Die Erklärung des Gegenspielers für seinen Spielfehler ist zudem plausibel. Nicht alle Spieler zählen mit und auch gute Skatspieler verzählen sich mal oder verlieren den Überblick. Wenn ein solcher Spielfehler jedesmal zu einer Rüge, Verwarnung oder gar Sperre eines Spielers führen würde, hätten Schiedsrichter viel zu tun.

Aus einem einzigen Spiel lässt sich also noch lange keine Absicht ableiten und dass die beiden Spieler im selben Verein sind bedeutet noch lange nicht, dass man seinen Vereinskollegen absichtlich gewinnen lässt. Immerhin hat der Spieler sich mit seinem Spielfehler auch selbst geschadet.

Was aber, wenn der Spielfehler wesentlich auffälliger ist oder sich solche Spielfehler immer genau dann häufen, wenn sie zugunsten eines bestimmten Spielers geschehen? Auch hier sagt das Internationale Skatgericht mit Hinweis auf ISkO 3.5.2, dass der Spielausgang auf keinen Fall korrigiert wird. Das Spiel wird stets nach seinem tatsächlichen und nicht nach seinem möglichen Ausgang bewertet.

Wenn allerdings das Falschspiel eines Spielers zweifelsfrei nachgewiesen werden kann, kann man den oder die betroffenen Spieler vom Spielbetrieb ausschließen und ggf. sogar eine Sperre für weitere Veranstaltungen aussprechen. Und selbst wenn sich das Falschspiel nicht zweifelsfrei nachweisen lässt, kann der Veranstalter immernoch ohne Angaben von Gründen von seinem Hausrecht Gebrauch machen. 4.3 der Skatwettspielordnung regelt das:

Veranstalter und Spielleitung haben das Recht, bei nachweisbar willkürlichen Verstößen Teilnehmer ohne weiteres vom Weiterspiel auszuschließen. Die Teilnehmergebühr ist dann verfallen. Jede erneute Beteiligung kann versagt werden. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, die Teilnahme am Wettspiel ohne Angabe von Gründen zu verweigern.

Zudem besteht natürlich die Möglichkeit, Spieler desselben Vereins nicht an einem Tisch spielen zu lassen. Idealerweise gibt der Veranstalter dies bereits in der Ausschreibung der Veranstaltung an.

Wir hatten online 2003 einmal einen ähnlichen Fall, den wir damals dem Internationalen Skatgericht zur Entscheidung vorgelegt hatten.

 

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